Wir kennen den
wahren Wert Ihrer Immobilie

Als Dipl.-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten bin ich in der Lage Ihnen ein objektives und unparteiisches Gutachten zu erstellen.

Verkehrswertermittlung

Sie wollen z.B. bei Scheidung, Erbauseinandersetzung o.ä. den Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen.

Wahl des Wertermittlungsverfahrens

Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind nach § 7 der Wertermittlungsverordnung (WertV) eines oder mehrere der folgenden drei klassischen Verfahren heranzuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage aus dem Grundstücksmarkt zu bemessen.

Vergleichswertverfahren (§§ 13, 14 WertV)

Dieses Verfahren stellt die einfachste und zuverlässigste Methode dar. Es wird vor allem bei der Wertermittlung von unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie seltener bei standardisierten Reihenhäusern verwendet. Voraussetzung dafür ist, dass die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen sind, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmalen mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen.

Ertragswertverfahren (§§ 15-20 WertV)

Dieses Verfahren ist bei Objekten anzuwenden, welche renditeorientiert gehandelt werden. Dem Käufer eines derartigen Objektes kommt es in erster Linie darauf an, welche Verzinsung ihm das investierte Kapital einbringt, wie z.B. bei Mietwohnhäusern, Geschäfts- und Gewerbegrundstücken.

Sachwertverfahren (§§ 21-25 WertV)

Das Sachwertverfahren kommt zur Anwendung, wenn die Absicht der Eigennutzung im Vordergrund steht und der Substanzwert entscheidend ist, wie z.B. bei Einfamilienhäusern, bei deren Nutzung nicht der erzielbare Ertrag sondern ein besonderer persönlicher Nutzen im Vordergrund steht.

Bodenwertermittlung

Unter Bodenwert ist grundsätzlich der Wert eines unbebauten Grundstücks bei üblicher planungs- und baurechtlicher zulässiger sowie wirtschaftlicher optimaler Nutzbarkeit zu verstehen.

Das Vergleichswertverfahren ist gemäß der Wertermittlungsverordnung (WertV) das Regelverfahren zur Ermittlung des Bodenwertes: Der Bodenrichtwert ist entweder durch einen unmittelbaren Preisvergleich durch Kaufpreise von Vergleichsgrundstücken oder durch einen mittelbaren Preisvergleich durch geeignete Bodenrichtwerte zu ermitteln (§ 13, Abs. 2, WertV).